Oliver Dollmann
Trödel mit
FAQs
Ablauf
Wann und wo bezahl ich meine Standgebühren?
In Köln auf der Pferderennbahn wird die Standgebühr direkt am Eingang erhoben. Eine vorherige Online-Reservierung ist jedoch empfehlenswert, da der Markt an einzelnen, besonders gut besuchten Tagen-zum Beispiel bei schönem Wetter-ausgebucht sein kann.
In Bergisch Gladbach ist eine Teilnahme nur gegen Vorkasse möglich.
Kann man mit dem Auto auf das Gelände fahren?
Sie können auf der Pferderennbahn in Köln ihr Auto ab 4m hinterm Stand abstellen.
Können wir noch mit einem zusätzlichen Auto zum entladen auf das Gelände fahren?
Autos die nur entladen werden, können kurz auf dem Veranstaltungsplatz.
Was kostet eine Platzreservierung?
Für die Reservierung fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Sie zahlen nur die jeweilige Standgebühr.
Wie funktioniert die Online-Buchung?
Über unsere Online-Buchung können Sie schnell und unkompliziert einen Standplatz reservieren. Es werden nur Termine angezeigt, die aktuell buchbar sind.
Warum wird ein bestimmter Termin nicht angezeigt?
Erscheint ein Termin nicht in der Auswahl, ist dieser entweder bereits ausgebucht oder findet nicht statt.
Bis wann kann ich online buchen?
Eine Online-Buchung ist nur bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich. Innerhalb der letzten 24 Stunden kann kein Standplatz mehr online reserviert werden.
Was benötige ich bei der Einfahrt?
Bitte halten Sie den Namen, unter dem gebucht wurde, sowie die Platznummer/Bestellnummer aus Ihrer Bestätigungs-E-Mail bereit.
Muss ich meinen Müll nach dem Markt mitnehmen?
Ja. Sämtlicher Müll und alle Rückstände müssen vollständig mitgenommen werden. Der Standplatz und das direkte Umfeld sind sauber zu hinterlassen. Zurückgelassener Müll oder notwendige Reinigungsarbeiten können in Rechnung gestellt werden.
Bis wann muss ich das Veranstaltungsgelände verlassen haben?
Der Abbau muss spätestens eine Stunde nach Verkaufsende (Verkauf Mi., Fr.bis 13, Sa. 14, So. 16 Uhr) abgeschlossen sein. Das Veranstaltungsgelände muss vollständig verlassen sein:
- Mittwoch: bis 14:00 Uhr
- Freitag: bis 14:00 Uhr
- Samstag: bis 15:00 Uhr
- Sonntag: bis 17:00 Uhr
Bitte planen Sie Ihren Abbau entsprechend rechtzeitig ein.
Wie lange wird mein reservierter Standplatz freigehalten?
Reservierte Standplätze werden am Veranstaltungstag bis 9:00 Uhr freigehalten. Danach verfällt die Reservierung und der Standplatz kann anderweitig vergeben werden. Eine Erstattung der Standgebühr erfolgt in diesem Fall nicht.
Darf ich meinen gebuchten Standplatz auf einen anderen Termin verschieben?
Nein. Eine Verschiebung eines reservierten Standplatzes auf einen anderen Veranstaltungstag ist nicht möglich. Bitte buchen Sie daher nur einen Termin, den Sie auch wahrnehmen können.
anstehende Termine
Teilnahmebedingungen
1. Standgeld, Müll
Das Standgeld wird vor der Belegung des Standplatzes entrichtet. Keine Erstattung der Standmiete bei Nichterscheinen. Eine Standstornierung ist nicht möglich. Eine Erstattung der Standmiete ist ausgeschlossen. Die Standgeldquittung ist während der Marktzeit griffbereit zu halten und auf Verlangen vorzuzeigen.
Der Müll muss mitgenommen werden. Wird der Müll nicht beseitigt, werden die Reinigungsarbeiten in Rechnung gestellt. Das Standumfeld ist sauber zu halten. Verpackungen, Kabelbinder und sonstige Rückstände sind vollständig mitzunehmen.
2. Verkauf, Aufbau, Abbau
Der Verkauf ist mittwochs und freitags von 8 – 13 Uhr, samstags von 8 – 14 Uhr sowie sonntags von 11 – 16 Uhr.
Die Standplatzzuweisung erfolgt ausschließlich durch die Ordnungskräfte (Warnweste). Das Befahren des Veranstaltungsgeländes am Veranstaltungstag ist ab 6 Uhr möglich (sonntags ab 7 Uhr). Der Aufbau des Standplatzes ist mittwochs, freitags und samstags ab 7 Uhr, sonntags ab 9 Uhr möglich. Vor der Aufbauzeit ist dafür zu sorgen, dass sich in der Standnähe keine Besucher aufhalten.
PKWs können im Freigelände nach Vereinbarung hinter dem Stand abgestellt werden, wenn der Stand in etwa die Länge des PKWs hat. PKW am Stand ab 4 m (Bus mindestens Buslänge). Stand ab 2 m. Teilnahme nur mit Auto oder Tisch. Die Aufbautiefe im Freigelände beträgt 2 Meter. Stände mit mehr als 3 m Tiefe zahlen die doppelte Standmiete. Unterdach 1 m Tiefe. Es wird die längste Seite des Standes berechnet. Fliegende Händler zahlen 10€.
Die Untervermietung von Standplätzen ist nicht erlaubt. Zu entladene Wagen dürfen nur kurzfristig im Gang stehen bleiben. KFZ, die in den Gängen und Rettungszufahrten geparkt werden und deren Fahrer auf Anweisung der Ordner und zuständigen Beamten nicht reagieren, werden auf Kosten des Besitzers kurzfristig abgeschleppt.
Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Platz. In seltenen Fällen kann kurzfristig vor dem Aufbau ein Platzwechsel von Seiten des Veranstalters vorgenommen werden.
Reservierte Standplätze werden am Veranstaltungstag bis 9 Uhr freigehalten. Danach verfällt die Reservierung und der Platz kann anderweitig vergeben werden.
Eine Verschiebung reservierter Standplätze auf einen anderen Veranstaltungstag ist nicht möglich.
Der Abbau muss spätestens eine Stunde nach Verkaufsende erfolgen.
Bei hohem Besucher- oder Fahrzeugaufkommen können Zufahrten zeitweise eingeschränkt oder gesperrt werden.
3. Warenbeschränkung
Die angebotene Ware muss gebrauchter Hausrat, Trödel oder Sammlerware sein. Gewerbliche Händler müssen ihre Reisegewerbekarte mitführen.
Ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters ist der Verkauf von Lebensmitteln, Pflanzen, Luftballons, Neuwaren, Informationsständen, Lotterieständen sowie Fachzeitschriften aus dem Antik- und Trödelbereich nicht gestattet.
Das Verteilen von Drucksachen (Flugblätter) sowie sonstigem Werbematerial ist nicht erlaubt.
Das großflächige Verschenken von Waren ist nicht erlaubt, da hierdurch der geordnete Marktbetrieb beeinträchtigt werden kann und häufig aussortierte Gegenstände auf dem Gelände zurückgelassen werden.
4. Verkaufsverbot
Waren und Gegenstände, deren Verkauf bzw. Verbreitung gesetzlich verboten ist oder vom Veranstalter nicht geduldet werden, dürfen weder angeboten noch verkauft werden.
Insbesondere ist der Verkauf und das Auslegen von nationalsozialistischen Kennzeichen und kriegsverherrlichenden Schriften gemäß § 86a StGB verboten.
Außerdem ist der Verkauf von lebenden Tieren, allen Arten von Waffen, Luftgewehren, Pistolen und Munition verboten. Dekorationswaffen müssen für Laien eindeutig als solche erkennbar sein.
Ebenso verboten sind Hieb- und Stoßwaffen, gebrauchte Kraftfahrzeuge, anstößige Gegenstände, unverzollte Ware, Raubkopien sowie Zigaretten.
5. Verschiedenes
An allen Ständen und Verkaufsflächen müssen Vor- und Zuname (bei Firmen der Firmenname) sowie die Anschrift sichtbar angebracht sein.
Das Benutzen von Lautsprecheranlagen und ähnlichen Geräten sowie das laute Anbieten der Ware ist nicht erlaubt. Insbesondere das Lärmen am Morgen durch PKW, Radio, Standaufbau usw. ist zu unterlassen.
Artikel, die unter 100 Jahre alt sind, müssen ausgezeichnet sein.
Ersatzansprüche bei hohem Konkurrenzaufkommen, schlechten Wetterverhältnissen oder höherer Gewalt können nicht geltend gemacht werden.
Bei extremen Wetterverhältnissen, behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt kann die Veranstaltung abgesagt, unterbrochen oder vorzeitig beendet werden. Hieraus entstehen keinerlei Ersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter.
Leihtische, Pavillons und Verkaufsanhänger dürfen nicht umgebaut oder in irgendeiner Form verändert werden.
Gasanlagen, Feuer und offenes Licht sind verboten.
Filmen, Fotografieren und Livestreams sind ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters nicht erlaubt.
Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen erstellt und veröffentlicht werden. Mit dem Betreten des Geländes erklären Sie sich damit einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.troedel-mit.de.
Neben der Marktordnung des Veranstalters gilt die Hausordnung des Vermieters.
Hunde müssen an der Leine geführt werden.
Eltern haften für ihre Kinder. Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt auf dem Veranstaltungsgelände bleiben.
6. Haftung
Im Notfall sind die Stände sofort zu räumen. In diesem Fall können gegenüber dem Veranstalter keinerlei Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Die Beschicker des Marktes haften für alle Schäden, die von ihnen verursacht werden.
Die Nichteinhaltung der genannten Teilnahmebedingungen (einschließlich Rechnungsinhalt) sowie der Anweisungen der Ordnungskräfte, Polizeibeamten, Feuerwehr, Rettungsdienste und Beauftragten des hiesigen Amtes bedeuten den Ausschluss von der Teilnahme. Der Standplatz ist nach Aufforderung unverzüglich zu räumen.
Der Ausschluss kann befristet oder dauerhaft erfolgen. Bei Platzverbot besteht kein Anspruch auf Stand- oder Unkostenerstattung.
Der Veranstalter behält sich vor, Personen bei aggressivem Verhalten, Beleidigungen, Bedrohungen oder groben Verstößen gegen die Marktordnung vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.
Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl oder Beschädigungen, die während oder außerhalb der Veranstaltung entstehen.
Keine Haftung des Veranstalters bei Stromanschluss oder Stromverbrauch.
Sollte einer der Punkte nicht rechtsgültig sein, so verlieren die Teilnahmebedingungen im Ganzen nicht ihre Gültigkeit.
Die Durchführung der Veranstaltung sowie die Überwachung der Einhaltung vorstehender Teilnahmebedingungen obliegt dem Veranstalter und den Mitarbeitern des Unternehmens:
Oliver Dollmann, Berliner Str. 163, 51377 Leverkusen
Umsatzsteuer-Ident-Nr.: DE323036879
Tel.: 0221 / 55 77 59
www.troedel-mit.de
Noch Fragen? Wenn Sie in unseren FAQ oder Teilnahmebedingungen keine Antwort finden, gibt es die möglichkeit einer Nachricht auf unsere Bandansage unter 0221 557759 oder schreiben Sie uns gerne an:

