Oliver Dollmann
Trödel mit
FAQs
anstehende Termine
Ablauf
Wann und wo bezahl ich meine Standgebühren?
In Köln auf der Pferderennbahn erheben wir am Eingang die Standgebühr, ab hier beginnt die Einweisung. Für Bergisch Gladbach nur gegen Vorkasse.
Kann man mit dem Auto auf das Gelände fahren?
Sie können auf der Pferderennbahn in Köln ihr Auto ab 4m hinterm Stand abstellen.
Können wir noch mit einem zusätzlichen Auto zum entladen auf das Gelände fahren?
Autos die nur entladen werden, können kurz auf dem Veranstaltungsplatz.
Was kostet eine Platzreservierung?
Keine Kosten.
Plätze ohne Auto?
Plätze ohne Auto (nur mit Tisch) werden in Köln auf der Pferderennbahn Mittwoch, Freitag, Samstag ab 7 Uhr, Sonntag ab 8 Uhr vergeben. Hierfür bitte am Eingang beim Ordner melden.
Teilnahmebedingungen
1. Standgeld, Müll
Das Standgeld wird vor der Belegung des Standplatzes entrichtet. Keine Erstattung der Standmiete bei Nichterscheinen. Eine Standstornierung ist nicht möglich. Eine Erstattung der Standmiete ist ausgeschlossen. Standgeldquittung während der Marktzeit griffbereit halten und auf Verlangen vorzeigen.
Der Müll muss mitgenommen werden. Wird der Müll nicht beseitigt, werden die Reinigungsarbeiten in Rechnung gestellt.
2. Verkauf, Aufbau, Abbau
Der Verkauf ist Mittwoch + Freitag von 8 – 13 Uhr, Samstag von 8 – 14 Uhr, Sonntag von 11 – 16 Uhr.
Die Standplatzzuweisung erfolgt ausschließlich durch die Ordnungskräfte (rote Warnweste), das Befahren des Veranstaltungsgeländes am Veranstaltungstag ab 6 Uhr (Sonntag 7 Uhr). Der Aufbau des Standplatzes, ist Mittwoch + Freitag + Samstag ab 7 Uhr, Sonntag ab 9 Uhr möglich. Auch ist vor der Aufbauzeit dafür zu sorgen, dass sich in der Standnähe keine Besucher aufhalten. Pkws können im Freigelände nach Vereinbarung hinter dem Stand abgestellt werden, wenn der Stand in etwa die Länge des Pkws hat. Stand ab 2m. Auto am Stand ab 4m. Teilnahme nur mit Auto oder Tisch. Die Aufbautiefe im Freigelände ist 2 Meter. Es wird die längste Seite des Standes berechnet. Die Untervermietung von Standplätzen ist nicht erlaubt. Zu entladene Wagen dürfen nur kurzfristig im Gang stehen bleiben. Kfz, die in den Gängen und Rettungszufahrten geparkt werden und deren Fahrer auf Anweisung der Ordner und zuständigen Beamten nicht reagieren, werden auf Kosten des Besitzers kurzfristig abgeschleppt. Es besteht kein Anrecht auf einen Bestimmten Platz. In seltenen Fällen kann noch kurzfristig vor dem Aufbau ein Platzwechsel von Seiten des Veranstalters vorgenommen werden. Abbau bis Spätestens 1 Stunde nach der Verkaufszeit. (Bürgerzentrum nicht vor 16 Uhr).
3. Warenbeschränkung
Die angebotene Ware muss gebrauchter Hausrat sein. Gewerbliche müssen Ihre Reisegewerbekarte mitführen. Ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters kein Verkauf von Lebensmitteln, Pflanzen, Luftballons, Neuwaren, Informationsstände, Lotteriestände und Fachzeitschriften aus dem Antik- und Trödelbereich. Kein Verteilen von Drucksachen (Flugblätter) und sonstiges Werbematerial.
4. Verkaufsverbot
Waren und Gegenstände, deren Verkauf bzw. Verbreitung gesetzlich verboten ist oder vom Veranstalter nicht geduldet werden, dürfen weder angeboten noch verkauft werden. Insbesondere ist der Verkauf und das Auslegen von nationalsozialistischen Kennzeichen und kriegsverherrlichenden Schriften gemäß § 86 a STGB verboten. Außerdem ist der Verkauf von lebenden Tieren, alle Arten von Waffen, Luftgewehren, Pistolen und Munition, (Dekorations- Waffen müssen vom Laien erkennbar sein), Hieb- und Stoßwaffen, gebrauchten Kraftfahrzeugen, anstoßerregenden Gegenständen, unverzollter Ware, Raubkopien, Zigaretten, verboten.
5. Verschiedenes
An allen Ständen und Verkaufsflächen muss Vor- und Zuname (bei Firmen der Firmenname) und die Anschrift sichtbar angebracht sein. Das Benutzen von Lautsprecheranlagen und ähnlichem und das laute Anbieten der Ware ist nicht erlaubt. Insbesondere das Lärmen am Morgen durch Pkw, Radio, Standaufbau usw. ist zu unterlassen. Weiter müssen Artikel, die unter 100 Jahre alt sind, ausgezeichnet sein. Ersatzansprüche bei hohem Konkurrenzauftreten, schlechten Wetterverhältnissen, höhere Gewalt, können nicht geltend gemacht werden. Leihtische, Pavillons, Verkaufsanhänger, dürfen nicht umgebaut oder in irgendeiner Form verändert werden. Gasanlagen Feuer und offenes Licht sind verboten. Filmen und Fotografieren ist ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters verboten. Neben der Marktordnung des Veranstalters gilt die Hausordnung des Vermieters. Hunde müssen an der Leine geführt werden.
6. Haftung
Im Notfall sind die Stände sofort zu räumen. In diesem Fall können gegenüber dem Veranstalter keinerlei Ersatzansprüche hergeleitet werden. Die Beschicker des Marktes haften für alle Schäden, die von ihnen verursacht werden. Die Nichteinhaltung der genannten Teilnahmebedingungen (einschließlich Rechnungs-Inhalt) und der Anweisungen der Ordnungskräfte, Polizeibeamten und Beauftragten des hiesigen Amtes bedeuten den Ausschluss der Teilnahme. Der Standplatz ist nach Aufforderung unverzüglich zu räumen. Der Ausschluss ist befristet oder dauernd. Bei Platzverbot keine Stand- oder Unkostenerstattung. Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl oder Beschädigungen, die während oder außerhalb der Veranstaltung geschehen. Keine Haftung des Veranstalters bei Stromanschluss oder Verbrauch. Sollte einer der Punkte nicht rechtsgültig sein, so verlieren die Teilnahmebedingungen im Ganzen nicht ihre Gültigkeit. Die Durchführung der Veranstaltung und die Überwachung der Einhaltung vorstehender Teilnahmebedingungen obliegt dem Veranstalter und den Mitarbeitern des Unternehmens:
Bei Fragen stehen wir Ihnen immer zu Verfügung
0221 557759 Oliver Dollmann, Bandansage und Möglichkeit eine Nachricht auf zu sprechen.
Für Reservierungen und Fragen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an