Oliver Dollmann
Trödel mit
FAQs
Ablauf
Wann und wo bezahl ich meine Standgebühren?
In Köln auf der Pferderennbahn erheben wir am Eingang die Standgebühr, ab hier beginnt die Einweisung. Für Bergisch Gladbach Refrath und Hammer, nur gegen Vorkasse.
Kann man mit dem Auto auf das Gelände fahren?
Sie können auf der Pferderennbahn in Köln, Refrath, Hammer ihr Auto ab 4m hinterm Stand abstellen. (Hammer auch ab 2m PKW in der Tiefe, Sie bauen dann hinter ihrem Fahrzeug auf). Die gesamte Fahrzeuglänge zählt mit – also z. B. bei einem 4,80 m langen Auto musst du mindestens 5 m buchen.
Können wir noch mit einem zusätzlichen Auto zum entladen auf das Gelände fahren?
Autos die nur entladen werden, können kurz auf dem Veranstaltungsplatz.
Darf man ohne PKW auf dem Boden aufbauen?
Nein, Sie müssen Tische mitbringen.
Was ist wenn es Regnet?
Der Trödelmarkt findet bei jedem Wetter statt.
z.B. bei Orkan wird abgesagt.
Was kostet ein Standplatz?
Köln – Pferderennbahn Parkplatz (Weidenpesch)
- Mittwoch & Freitag: 8 € pro laufendem Meter
- Samstag: 8 € pro laufendem Meter
- Sonntag: 8 € pro laufendem Meter
Hammer Heimtex – Bergisch Gladbach (Nur mit Vorreservierung)
- ab 2 Meter: 24 €
- Jeder weitere Meter: 12 €
Refrath – Marktplatz (Nur mit Vorreservierung)
- ab 2 Meter: 24 €
- Jeder weitere Meter: 12 €
Teilnahmebedingungen
1. Standgeld, Müll
Das Standgeld wird vor der Belegung des Standplatzes entrichtet. Keine Erstattung der Standmiete bei Nichterscheinen. Eine Standstornierung ist nicht möglich. Eine Erstattung der Standmiete ist ausgeschlossen. Die Standgeldquittung ist während der Marktzeit griffbereit zu halten und auf Verlangen vorzeigen.
Der Müll muss mitgenommen werden. Wird der Müll nicht beseitigt, werden die Reinigungsarbeiten in Rechnung gestellt. Das Standumfeld ist sauber zu halten. Verpackungen, Kabelbinder, und sonstige Rückstände sind vollständig mitzunehmen.
2. Verkauf, Aufbau, Abbau
Der Verkauf ist mittwochs und freitags von 8 – 13 Uhr, samstags von 8 – 14 Uhr sowie sonntags von 11 – 16 Uhr.
Die Standplatzzuweisung erfolgt ausschließlich durch die Ordnungskräfte (Warnweste). Das Befahren des Veranstaltungsgeländes am Veranstaltungstag ist ab 6 Uhr möglich (sonntags 7 Uhr). Der Aufbau des Standplatzes, ist mittwochs, freitags, samstags ab 7 Uhr, sonntags ab 9 Uhr möglich. Vor der Aufbauzeit dafür zu sorgen, dass sich in der Standnähe keine Besucher aufhalten. Pkws können im Freigelände nach Vereinbarung hinter dem Stand abgestellt werden, wenn der Stand in etwa die Länge des Pkws hat. Stand ab 2 Meter. PKW am Stand ab 4m (Bus mindestens Bus länge). Teilnahme nur mit Auto oder Tisch. Die Aufbautiefe im Freigelände ist 2-3 Meter. Stände mit mehr als 3m Tiefe zahlen die doppelte Standmiete. Unterdach 1-2 Meter. Es wird die längste Seite des Standes berechnet. Fliegende Händler zahlen 10€. Die Untervermietung von Standplätzen ist nicht erlaubt. Zu entladene Wagen dürfen nur kurzfristig im Gang stehen bleiben. Kfz, die in den Gängen und Rettungszufahrten geparkt werden und deren Fahrer auf Anweisung der Ordner und zuständigen Beamten nicht reagieren, werden auf Kosten des Besitzers kurzfristig abgeschleppt. Es besteht kein Anrecht auf einen Bestimmten Platz. In seltenen Fällen kann noch kurzfristig vor dem Aufbau ein Platzwechsel von Seiten des Veranstalters vorgenommen werden.
Reservierte Standplätze werden am Veranstaltungstag bis 9 Uhr freigehalten. Danach verfällt die Reservierung und der Platz kann anderweitig vergeben werden.
Eine Verschiebung reservierter Standplätze auf einen anderen Veranstaltungstag ist nicht möglich.
Bei hohem Besucher- oder Fahrzeugaufkommen können Zufahrten zeitweise eingeschränkt oder gesperrt werden.
Abbau bis Spätestens 1 Stunde nach der Verkaufszeit.
3. Warenbeschränkung
Die angebotene Ware muss gebrauchter Hausrat, Trödel oder Sammlerware sein. Gewerbliche Händler müssen Ihre Reisegewerbekarte mitführen. Ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters kein Verkauf von Lebensmitteln, Pflanzen, Luftballons, Neuwaren, Informationsstände, Lotteriestände und Fachzeitschriften aus dem Antik- und Trödelbereich. Das Verteilen von Drucksachen (Flugblätter) und sonstiges Werbematerial ist nicht erlaubt.
Das großflächige Verschenken von Waren ist nicht erlaubt, da hierdurch der geordnete Marktbetrieb beeinträchtigt werden kann und häufig aussortierte Gegenstände auf dem Gelände zurückgelassen werden.
4. Verkaufsverbot
Waren und Gegenstände, deren Verkauf bzw. Verbreitung gesetzlich verboten ist oder vom Veranstalter nicht geduldet werden, dürfen weder angeboten noch verkauft werden. Insbesondere ist der Verkauf und das Auslegen von nationalsozialistischen Kennzeichen und kriegsverherrlichenden Schriften gemäß § 86 a STGB verboten. Außerdem ist der Verkauf von lebenden Tieren, alle Arten von Waffen, Luftgewehren, Pistolen und Munition. Dekorations- Waffen müssen für Laien eindeutig als solche erkennbar sein. Ebenso verboten sind Hieb- und Stoßwaffen, gebrauchten Kraftfahrzeugen, anstoßerregenden Gegenständen, unverzollter Ware, Raubkopien sowie Zigaretten.
5. Verschiedenes
An allen Ständen und Verkaufsflächen müssen Vor- und Zuname (bei Firmen der Firmenname) sowie die Anschrift sichtbar angebracht sein.
Das Benutzen von Lautsprecheranlagen und ähnlichen Geräten sowie das laute Anbieten der Ware ist nicht erlaubt. Insbesondere das Lärmen am Morgen durch PKW, Radio, Standaufbau usw. ist zu unterlassen.
Artikel, die unter 100 Jahre alt sind, müssen ausgezeichnet sein.
Ersatzansprüche bei hohem Konkurrenzaufkommen, schlechten Wetterverhältnissen oder höherer Gewalt können nicht geltend gemacht werden.
Bei extremen Wetterverhältnissen, behördlichen Anordnungen oder höherer Gewalt kann die Veranstaltung abgesagt, unterbrochen oder vorzeitig beendet werden. Hieraus entstehen keinerlei Ersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter.
Leihtische, Pavillons und Verkaufsanhänger dürfen nicht umgebaut oder in irgendeiner Form verändert werden.
Gasanlagen, Feuer und offenes Licht sind verboten.
Filmen, Fotografieren und Livestreams sind ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters nicht erlaubt.
Während der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen erstellt und veröffentlicht werden. Mit dem Betreten des Geländes erklären Sie sich damit einverstanden. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie unter www.troedel-mit.de.
Neben der Marktordnung des Veranstalters gilt die Hausordnung des Vermieters.
Hunde müssen an der Leine geführt werden.
Eltern haften für ihre Kinder. Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt auf dem Veranstaltungsgelände bleiben.
6. Haftung
Im Notfall sind die Stände sofort zu räumen. In diesem Fall können gegenüber dem Veranstalter keinerlei Ersatzansprüche geltend gemacht werden.
Die Beschicker des Marktes haften für alle Schäden, die von ihnen verursacht werden.
Die Nichteinhaltung der genannten Teilnahmebedingungen (einschließlich Rechnungsinhalt) sowie der Anweisungen der Ordnungskräfte, Polizeibeamten, Feuerwehr, Rettungsdienste und Beauftragten des hiesigen Amtes bedeuten den Ausschluss von der Teilnahme. Der Standplatz ist nach Aufforderung unverzüglich zu räumen.
Der Ausschluss kann befristet oder dauerhaft erfolgen. Bei Platzverbot besteht kein Anspruch auf Stand- oder Unkostenerstattung.
Der Veranstalter behält sich vor, Personen bei aggressivem Verhalten, Beleidigungen, Bedrohungen oder groben Verstößen gegen die Marktordnung vom Veranstaltungsgelände zu verweisen.
Der Veranstalter haftet nicht bei Diebstahl oder Beschädigungen, die während oder außerhalb der Veranstaltung entstehen.
Keine Haftung des Veranstalters bei Stromanschluss oder Stromverbrauch.
Sollte einer der Punkte nicht rechtsgültig sein, so verlieren die Teilnahmebedingungen im Ganzen nicht ihre Gültigkeit.
Die Durchführung der Veranstaltung sowie die Überwachung der Einhaltung vorstehender Teilnahmebedingungen obliegt dem Veranstalter und den Mitarbeitern des Unternehmens:
Oliver Dollmann, Berliner Str. 163, 51377 Leverkusen
Bei Fragen stehen wir Ihnen immer zu Verfügung
0221 557759 Oliver Dollmann, Bandansage und Möglichkeit eine Nachricht auf zu sprechen.
Für Reservierungen und Fragen schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an

